Grundversicherung
Bei folgenden Krankheiten wird die Ernährungsberatung über die Grundversicherung bezahlt, wenn Sie eine ärztliche Verordnung haben:
Das Honorar richtet sich nach den Richtlinien des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Pro ärztliche Verordnung sind 6 Sitzungen vorgesehen, insgesamt höchstens 12 Sitzungen.
Zusatzversicherung
Präventive (vorbeugende) Ernährungsberatung wird teilweise von den Zusatzversicherungen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Telefongespräche und E-Mail-Korrespondenz zur Terminvereinbarung sind kostenlos.
Telefonische Kurzbesprechungen werden verrechnet.
Termine, welche Sie im Verhinderungsfall nicht mindestens 24 Stunden im Voraus absagen, werden verrechnet.
Kantonal geprüfte Naturärztin TCM, dipl. Ernährungsberaterin HF SVDE
Thiersteinerallee 61, 4053 Basel, Telefon 079 958 83 25, Fax 061 281 41 00