Grundversicherung
Bei folgenden Krankheiten wird die Ernährungsberatung über die Grundversicherung bezahlt, wenn Sie eine ärztliche Verordnung haben:
Das Honorar richtet sich nach den Richtlinien des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Pro ärztliche Verordnung sind 6 Sitzungen vorgesehen, insgesamt höchstens 12 Sitzungen.
Zusatzversicherung
Präventive (vorbeugende) Ernährungsberatung wird teilweise von den Zusatzversicherungen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Telefongespräche und E-Mail-Korrespondenz zur Terminvereinbarung sind kostenlos.
Kantonal geprüfte Naturärztin TCM, dipl. Ernährungsberaterin HF SVDE
Thiersteinerallee 61, 4053 Basel, Telefon 079 958 83 25, Fax 061 281 41 00